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EZB-Leitzins

Der EZB-Leitzins liegt bei 2,5 %, gültig seit dem 16. September 2026. Gemeint ist der Einlagenzins, also das, was Banken von der Europäischen Zentralbank für dort geparktes Geld bekommen. Im September 2026 wurde dieser Satz von 2,25 % auf 2,5 % heraufgesetzt.

  • Einlagenzins: 2,5 %
  • Gültig ab: 16. September 2026
  • Zuvor: 2,25 % seit 17. Juni 2026
  • Zuvor: 2,0 % seit 11. Juni 2025
Einlagenzins
2,50 %
Hauptrefinanzierungssatz
2,65 %
Spitzenrefinanzierungssatz
2,90 %

Gültig seit 16. September 2026. Nächste Zinsentscheidung: 17. Dezember 2026. Quelle: EZB

Der Leitzins heute

Solange die EZB keinen neuen Beschluss fasst, bleibt der Einlagenzins von 2,5 % in Kraft. Die nächste Zinsentscheidung steht am 17. Dezember 2026 an. Zwischen zwei Beschlüssen bleibt der Zinssatz, wie er ist, auch wenn in den Medien oft über die Zinsen berichtet wird.

Die Angabe haben wir direkt der Übersicht der EZB-Leitzinsen entnommen. Bei jedem Zinssatz ist dort auch das Datum angegeben, ab dem er in Kraft ist.

EZB-Zinsen heute und in den Jahren davor

Der Einlagenzins hat sich zuletzt so entwickelt. Die Werte entnehmen Sie der Zinstabelle der EZB.

Beim Vergleich von Tagesgeldangeboten dient diese Reihe als Orientierung. Ein Tagesgeldzins in Höhe des aktuellen Einlagenzinses liegt auf dem Niveau, das Banken bei der EZB selbst bekommen.

Einlagenzins seit 2022

0 %1 %2 %3 %4 %5 %2023202420252026

Alle Zinsentscheidungen seit 2022

Gültig abEinlagenzinsHauptrefinanzierungSpitzenrefinanzierung
16. September 20262,50 %2,65 %2,90 %
17. Juni 20262,25 %2,40 %2,65 %
11. Juni 20252,00 %2,15 %2,40 %
23. April 20252,25 %2,40 %2,65 %
12. März 20252,50 %2,65 %2,90 %
5. Februar 20252,75 %2,90 %3,15 %
18. Dezember 20243,00 %3,15 %3,40 %
23. Oktober 20243,25 %3,40 %3,65 %
18. September 20243,50 %3,65 %3,90 %
12. Juni 20243,75 %4,25 %4,50 %
20. September 20234,00 %4,50 %4,75 %
2. August 20233,75 %4,25 %4,50 %
21. Juni 20233,50 %4,00 %4,25 %
10. Mai 20233,25 %3,75 %4,00 %
22. März 20233,00 %3,50 %3,75 %
8. Februar 20232,50 %3,00 %3,25 %
21. Dezember 20222,00 %2,50 %2,75 %
2. November 20221,50 %2,00 %2,25 %
14. September 20220,75 %1,25 %1,50 %
27. Juli 20220,00 %0,50 %0,75 %

Quelle: Europäische Zentralbank, Tabelle der Leitzinsen.ecb.europa.eu

Die EZB-Entscheidung im September 2026

Zum 16. September 2026 trat ein neuer Beschluss in Kraft, der den Einlagenzins auf 2,5 % anhob. Zuvor waren es seit dem 17. Juni 2026 2,25 %, und seit dem 11. Juni 2025 lag er bei 2,0 %.

Die EZB hat den Zins damit innerhalb von gut einem Jahr zweimal angehoben. Für Sparer heißt das: Banken haben jetzt mehr Spielraum, Ihnen beim Tagesgeld höhere Zinsen zu zahlen als noch vor Juni 2026.

Was bedeutet der Leitzins für Tagesgeld?

Für ihr bei der EZB liegendes Geld erhalten Banken den Einlagenzins. Geht er hoch, können sie auch Ihnen mehr zahlen. Sinkt er, kann die Bank auch Ihren Tagesgeldzins jederzeit senken, denn dieser ist nicht fest vereinbart.

Beim Festgeld dagegen bleibt der Zins über die gesamte Laufzeit gleich. Eine Zinsänderung merken Sie dort also erst, wenn Sie eine neue Festgeldanlage abschließen.

Ihre Einlagen bei einer deutschen Bank sind gesetzlich geschützt, falls die Bank zahlungsunfähig wird, und zwar bis 100000 Euro je Person und Bank. Das regelt § 8 des Einlagensicherungsgesetzes.

Welcher EZB-Zinssatz ist für Sparer wichtig?

Die Zentralbank setzt mehrere Zinssätze fest. Für Sie als Sparer zählt vor allem der Einlagenzins, weil er bestimmt, was Banken für ihr dort geparktes Geld erhalten.

Steht in einem Angebot oder einer Meldung nur „der Leitzins“, lohnt sich ein kurzer Blick darauf, um welchen der festgelegten Sätze es eigentlich geht. Wenn Sie Tagesgeldangebote vergleichen, richten Sie sich am besten nach dem Einlagenzins.

Einlagenzins im Jahr 2027

Für das kommende Jahr hat die EZB noch nichts beschlossen. Der jetzige Einlagenzins gilt damit auch im neuen Jahr, bis die EZB ihn ändert.

Wohin sich die Zinsen 2027 bewegen, kann niemand sicher sagen. Rechnen Sie deshalb mit dem heutigen Stand und schauen Sie nach jeder Zinsentscheidung erneut auf Ihr Tagesgeld, denn Banken können ihre Zinsen anschließend anpassen.

Was bleibt von Ihren Zinsen übrig?

Auf Zinsen fällt Steuer. Alleinstehende haben jedoch pro Jahr einen Sparer-Pauschbetrag von 1000 Euro, bis zu dem die Zinsen steuerfrei bleiben. Das steht in § 20 Abs. 9 EStG.

Ein Beispiel: Bekommen Sie im Jahr weniger als 1000 Euro Zinsen, fällt keine Steuer darauf an.

Erst bei Zinsen oberhalb des Pauschbetrags fällt Abgeltungsteuer an, und zwar 25 % pauschal auf die Zinserträge, so geregelt in § 32d EStG. Hinzu kommt ein Solidaritätszuschlag von fünfeinhalb Prozent auf die Abgeltungsteuer, und zwar ohne jede Freigrenze, also schon ab dem ersten Euro (§ 4 SolzG).

Die nächsten Termine

DatumSitzung
17. Dezember 2026Geldpolitische Sitzung mit Zinsentscheidung
4. Februar 2027Geldpolitische Sitzung mit Zinsentscheidung
18. März 2027Geldpolitische Sitzung mit Zinsentscheidung
29. April 2027Geldpolitische Sitzung mit Zinsentscheidung
10. Juni 2027Geldpolitische Sitzung mit Zinsentscheidung
22. Juli 2027Geldpolitische Sitzung mit Zinsentscheidung

Häufige Fragen zum EZB-Leitzins

Wann ist die nächste EZB-Zinsentscheidung?

Die EZB selbst gibt den Termin bekannt. Am Tag der Entscheidung erfahren Sie aus der Übersicht der EZB-Leitzinsen, ob sich der Zins geändert hat, denn dort steht jeder neue Satz mit dem Datum, ab dem er gilt.

Muss ich bei einer Zinsänderung etwas tun?

Nein, Sie müssen nichts tun, Ihr Tagesgeld läuft ganz normal weiter. Nach einer Änderung lohnt es sich aber zu prüfen, ob Ihre Bank den Zinssatz angepasst hat.