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Vorabpauschale-Rechner

Gilt für thesaurierende Fonds. Der Basiszins liegt 2026 bei 3,20 %.

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Wählen Sie Fondsart und Jahr und geben Sie die Werte ein. Anschließend erscheint die Vorabpauschale.

So berechnet man die Vorabpauschale

Wert am Jahresanfang x Basiszins x 70 % = Basisertrag (§ 18 InvStG). Höher als die Wertsteigerung plus Ausschüttungen fällt die Vorabpauschale nicht aus. Sie entspricht dem Basisertrag minus Ausschüttungen. Nach der Teilfreistellung bleibt davon nur der steuerpflichtige Anteil. Bei Käufen im Jahresverlauf sinkt sie. Pro vollem Monat davor wird sie um ein Zwölftel kleiner.

Fragen, die häufig gestellt werden

Wann ist die Vorabpauschale fällig?

Am ersten Tag des Folgejahres, der weder ein Sonntag noch ein Feiertag ist, gilt sie als zugeflossen. Wenn der Freibetrag nicht ausreicht, bucht die Bank die Steuer vom Verrechnungskonto ab.